Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Aktenzeichen: 7 K 649/08.F.A(1)) geniest eine iranische Bauchtänzerin weiterhin Flüchtlingsschutz. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen darauf, dass die Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland mehrmals öffentlich als Bauchtänzerin aufgetreten war, wobei sie nicht nur die Bekleidungsvorschriften des iranischen Mullah-Regimes krass verletzte, sondern auch zusammen mit Künstlern auftrat, die aus der Schah-Zeit bekannt waren und im Iran als westlich dekadent angesehen werden.
» Lesen Sie weiter auf Migazin